Gastronomie-Betrieb & Kennzahlen

Trinkgeld

Freiwillige Zahlung an das Personal

Trinkgeld, das Gäste freiwillig an Angestellte zahlen, ist in Deutschland steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld an Inhaber gilt dagegen als Betriebseinnahme. Bei Kartenzahlung sollte die Weitergabe klar geregelt sein.

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