Mehrwegangebotspflicht
Mehrweg-Alternative für To-go-Verpackungen
Seit 2023 müssen Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoff verkaufen, eine Mehrwegalternative anbieten. Kleine Betriebe mit höchstens 5 Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen.