Koffein- und Chininhinweis
Pflichthinweis bei Cola, Tonic und Co.
Koffein- und chininhaltige Getränke wie Cola, Energydrinks, Tonic Water oder Bitter Lemon müssen auch in der Gastronomie gekennzeichnet werden, etwa mit „koffeinhaltig“ oder „chininhaltig“ als Fußnote.