Recht, Kennzeichnung & Datenschutz

BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Seit 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienste für Verbraucher barrierefrei sein – etwa Online-Bestellung, Reservierung oder Gutscheinkauf. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

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